Pflegeberatung

Wir sind mit Rat und Tat für Sie da!

Sie suchen eine ausgiebige und fachkundige Auskunft?
Sie haben einen Anspruch auf eine kompetente Beratung zu jeglichen Einzelheiten. Wir sind Experten auf unserem Gebiet und beraten Sie auch ohne Vorliegen eines Pflegegrades.
Für alle Fragen, Ängste und Nöte haben wir ein offenes Ohr. 
Von Pflegegeld über Pflegesachleistungen bis zu anderen Entlastungen und Hilfen – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.

Wir lassen Sie nicht alleine, sondern unterstützen Sie bei jedem Schritt

Wir möchten, dass Ihnen der notwendige Pflegegrad zugesprochen wird – deshalb helfen wir Ihnen bei jeglichen Anträgen, Begutachtungen und Einsprüchen.
Sie haben Probleme mit Ihrer Pflegekasse, Krankenkasse oder anderen Behörden? Dann melden Sie sich bei uns und wir bereiten gemeinsam die nötigen Unterlagen vor.

Warum eine kompetente Pflegeberatung wichtig ist?

Pflegebesuche und Beratungseinsätze gem. §37.3 SGB XI bieten sowohl Pflegepersonen als auch deren Angehörigen sowohl Aufklärung hinsichtlich aller Ansprüche im Rahmen der Pflegeversicherung und der jeweiligen Pflegestufe sowie pflegefachliche Unterstützung zur Vermeidung eventueller Pflegefehler.

Während dieser Beratungsbesuche werden z.B. der mögliche Einsatz von Hilfsmitteln oder auch Umbaumaßnahmen zur Erleichterung der Pflege angeraten, verschiedene Pflegetechniken gezeigt oder weiterführende Dienste wie Apotheken, Begleitdienste, Mahlzeitendienste, etc. empfohlen.

Im Anschluss der je nach Pflegegrad in halb- oder vierteljährlichen Intervallen erfolgenden Beratungen wird ein entsprechendes Einsatzprotokoll erstellt und vom beauftragten Pflegedienst an die entsprechende Pflegekasse weitergeleitet.

Unsere Beratung setzt sich aus folgendem Angebot zusammen:

Beratung und Information zu Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung
Information und Anleitung von Angehörigen
Zuzahlungsbefreiung bei ärztlich verordneten Medikamenten
Ausfüllen von Anträgen, z. B. Schwerbehindertenausweis
Begutachtung im Rahmen der Pflegeversicherung
Wohnraumanpassung
Beantragung von Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten, Rollstühle, Badewannensitze
Beschaffung von Hilfsmitteln (z.B. Rollstühle, Badelifter etc.)
Beantragung des Pflegegrades
Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit von pflegenden Angehörigen
Beratungsnachweise für die Pflegekasse:
Pflegegrad 2 & 3 halbjährlich
Pflegegrad 4 & 5 vierteljährlich

Wir übernehmen für Sie die Antragstellung!

Die Kosten für Pflegeberatungen und Pflege-Schulungen werden auf Antrag von vielen Pflegekassen übernommen.

Jede Leistung muss durch eine sorgsame Beratung auf die individuellen Bedürfnisse des zu Pflegenden abgestimmt werden.

Haben Sie Fragen, brauchen eine Beratung oder möchten Sachverhalte abklären?
Kontaktieren Sie uns gerne – wir sind für Sie da!

2023 © Trautes Heim statt Pflegeheim - Pflegedienst Werkmeister Inh. Volker & Christiane Werkmeister

2023 © Trautes Heim statt Pflegeheim - Pflegedienst Werkmeister Inh. Volker & Christiane Werkmeister