Grundpflege

Was versteht man unter Grundpflege?

Die sogenannte Grundpflege bezieht sich auf verschiedene Bereiche des alltäglichen Lebens wie z.B. Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Hinsichtlich des von der pflegebedürftigen Person benötigten Umfangs wird hier nochmals zwischen der großen und der kleinen Grundpflege unterschieden.

Die Grundpflege deckt alle Pflegeleistungen ab, die nicht medizinischer Natur, aber für Ihr Wohlbefinden wichtig sind. Dazu gehören die Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie anderen Bereiche des täglichen Lebens. Hier erfahren Sie, welche pflegerischen Maßnahmen zur Grundpflege gehören, wie sich die Grundpflege von der Behandlungspflege abgrenzt und wie die Grundpflege finanziert wird.

Mit der Grundlage sind also alle regelmäßig wiederkehrenden pflegerischen Maßnahmen gemeint, die den Alltag des Pflegebedürftigen erleichtern. Grundsätzlich kann die Versorgung sowohl von pflegenden Angehörigen oder Bekannten als auch von einem Pflegedienst durchgeführt werden.

Was gehört dazu?

Ein Auszug unserer Leistungen rund um die Grundpflege in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität:

  • Waschen, Baden oder Duschen
  • Rasieren und Kämmen
  • Mundhygiene
  • Hygienemaßnahmen im Intimbereich
  • Reinigung von Pflegehilfsmitteln
  • Zubereitung und Anreichen von Essen
  • Hilfe bei der Nahrungsdaufnahme
  • An- und Ausziehen
  • Unterstützung beim Aufstehen und zu Bett gehen
  • Hilfestellung bei Arztbesuchen, etc.

Verlassen Sie sich auf hochqualifizierte Pflegeleistungen in Ihrer gewohnten, häuslichen Umgebung durch den Pflegedienst Werkmeister! Kontaktieren Sie uns jederzeit gern per Telefon, Email oder Kontaktformular für eine individuelle Beratung und lernen Sie unseren freundlichen und kompetenten Service kennen.

Grundpflege ist nicht gleich Grundpflege

Wie umfassend die Grundpflege ist, richtet sich danach, wie hilfsbedürftig der Patient ist. Wir unterscheiden hier zwischen der großen und kleinen Grundpflege. Beispielsweise wird bei der kleinen Grundpflege eine Teilkörperwäsche durchgeführt, während bei der großen Grundpflege die Ganrzkörperwäsche durchgeführt wird. Die Körperpflege beinhaltet dabei nicht bloß Hilfe beim Waschen des Gesichts und Körpers, sondern auch beim Putzen der Zähne. Unterstützung beim Gang zur Toilette ist auch in der Regel dabei.

Bei der Ganrzkörperwäsche im Rahmen der großen Grundpflege kann das Waschen im Stehen, sitzen oder Liegen geschehen. Die Pflegeperson richtet sich dabei individuell an den Bedürfnissen und dem Wohlbefinden des Pflegebedürftigen aus. Die Mundhygiene wird in der großen Grundpflege vollständig übernommen, während man bei der kleinen Grundpflege lediglich Hilfestellungen leistet.

Beim Toilettengang wird besonders auf Hygiene geachtet, um Infektionen zu vermeiden. Die Pflegeperson leistet Hilfestellung während des Stuhlganges oder während des Wasserlassens sowie bei Hygienemaßnahmen im Intimbereich. Sie sorgt für die Reinigung von Hilfsmitteln wie Kathedern, Kethederbeuteln oder Urinbeuteln.

Ernährung und Mobilität in der Grundpflege

Die Ernährung in der Grundpflege meint ganz konkret den Vorgang des Essens und der Nahrungsaufnahme. Oft kann die zu pflegende Person Nahrung nicht mehr auf herkömmlichem Weg aufnehmen. Erfolgt die Ernährung etwa über eine PEG Magensonde, so zählt auch dies zur Grundpflege.

Die Unterstützung bei der Ernährung umfasst daher folgende Tätigkeiten:

  • Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
  • Entfernung von potentiell gefährlichen Bestandteilen wie Knochen
  • Anreichen des Essens
  • Gegebenenfalls Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung
  • Gegebenenfalls Pflege der Sonde, falls eine solche eingesetzt wird

Was die Mobilität in der Grundpflege betrifft, wird bei den folgenden Tätigkeiten Hilfe geleistet:

  • Aufstehen und zu Bett gehen
  • An- und Ablegen von Kleidung
  • Freies Bewegen in der eigenen Wohnung
  • Arztbesuche und andere ärztliche Maßnahmen wie z.B. die Dialyse

Wie wird die Grundpflege finanziert?

Kosten, die in der Grundpflege anfallen, werden in der Regel gemäß den Regelungen der Pflegeversicherung anteilig übernommen. In einigen Fällen werden Sie auch von der Krankenkasse getragen, sofern Sie von einem Arzt verordnet wurde. Wie die Finanzierung im Einzelfall aussieht, kann bei einem individuellen Beratungsgespräch ermittelt werden. In der Zwischenzeit können Sie sich mit unserem Kostenkalkulator einen ersten Überblick verschaffen.

Was hat es mit SGB V und der Grundpflege nach SGB XI auf sich?

SGB V greift, wenn die Grundpflege von einem Arzt angeordnet wurde. Dann ist sie nämlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Grundpflege nach SGB XI hat mit dem Pflegegrad zu tun, als dem Maß der Pflegebedürftigkeit. Wurde der Pflegegrad ermittelt, übernimmt hier nicht die Krankenkasse, sonder die Pflegekasse oder Pflegeversicherung die Kosten. Interessanterweise handelt es sich bei der Pflegeversicherung um eine Teilkaskoversicherung. Konkret bedeutet das, dass die Pflegeversicherung in der Regel nicht alle Kosten aufkommt. Die Differenz zwischen der Leistung der Pflegeversicherung und den Kosten, die vom Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen getragen wird, nennt man Pflegelücke. Wie sich der Pflegegrad ermittelt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Oftmals baut auf die Grundpflege eine sinnvolle und individuelle Behandlungspflege auf.

Haben Sie Fragen, brauchen eine Beratung oder möchten Sachverhalte abklären?
Kontaktieren Sie uns gerne – wir sind für Sie da!

2023 © Trautes Heim statt Pflegeheim - Pflegedienst Werkmeister Inh. Volker & Christiane Werkmeister

2023 © Trautes Heim statt Pflegeheim - Pflegedienst Werkmeister Inh. Volker & Christiane Werkmeister