Krankenkassenleistung SGB V

Was sind Krankenkassenleistungen?


Die Krankenkassenleistungen beschreiben Leistungen der Behandlungspflege, die Ihnen Ihr Hausarzt verordnen hat. Diese Leistungen werden im Sozialgesetzbuch 5 (§ 37.2 SGB V) definiert und müssen zwingend durch Ihren Hausarzt verordnet werden. Anschließend können wir die angefallenen Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen, ohne das Sie einen Aufwand dadurch haben.

Wie funktioniert das?

  1. Der behandelnde Arzt verordnet bei medizinischer Notwendigkeit die erforderlichen behandlungspflegerischen Maßnahmen.
  2. Dafür gibt es ein spezielles Formular zur Verordnung häuslicher Krankenpflege.
  3. Wir als Pflegedienst mit Krankenkassenzulassung reichen das Formular zur Genehmigung bei der zuständigen Krankenkasse ein und rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Sie müssen daher keine Kosten tragen oder vorstrecken. Die vom Hausarzt verordnete Leistungen nach SGB V werden ohne Umwege von Ihrer Krankenkasse beglichen.

Privat-Versicherte reichen unsere Privat-Rechnung zusammen mit dem ärztlichen Formular zur Verordnung häuslicher Krankenpflege bei Ihrer Privat-Krankenkasse ein und bekommen den Betrag (evtl. abzüglich eines individuellen Eigenanteils) erstattet.

Die Behandlungspflege ist ein wichtiger Teil der Krankenkassenleistungen. 
Erfahren Sie mehr zur Behandlungspflege.

Haben Sie Fragen, brauchen eine Beratung oder möchten Sachverhalte abklären?
Kontaktieren Sie uns gerne – wir sind für Sie da!

2023 © Trautes Heim statt Pflegeheim - Pflegedienst Werkmeister Inh. Volker & Christiane Werkmeister

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